Resonanzraum Ruberg

Vergütung

Da ich einen Praxissitz als Logopädin habe, ist es in vielen Fällen möglich, dass die Behandlung bei mir ärztlich verordnet und von der Krankenkasse vergütet wird.

Das hängt davon ab, ob eine ärztliche Diagnose gestellt werden kann, die zu den logopädischen Behandlungsfeldern gehört.

Dazu zählen z. B.:

Sprich darüber mit der Ärztin oder dem Arzt deines Vertrauens. HNO-Ärzte, Neurologen, Hausärzte, Kieferorthopäden und Zahnärzte können eine Verordnung für Logopädie ausstellen. Bei Erwachsenen fällt meist ein Eigenanteil von 10% der Kosten an.

Ohne ärztliche Verordnung beträgt mein Honorar 85 € für 60 min Behandlung. (Diese Summe orientiert sich an der Vergütung der gesetzlichen Krankenkassen.)

Wenn du Interesse hast, meine Stimm- und Körperarbeit kennenzulernen, aber den angesetzten Betrag nicht zahlen kannst, sprich mich bitte darauf an, wir finden bestimmt eine Lösung.

Vereinbaren wir einen ersten Termin!

0234/ 67158